Verkehrswertgutachten unseres ausgebildeten Sachverständigen
Kompetent. Unabhängig. Zuverlässig.
Immobilienwert ermitteln – mit Sicherheit exakte Grundlagen schaffen
Herr Christoph Ziercke
Dipl.-Sachverständiger (DIA) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten, zertifiziert nach DIN ISO/EM 17024
Verschaffen Sie sich die Sicherheit, die Ihnen wirklich weiterhilft. Christoph Ziercke, Geschäftsführer der Wertmanagement GmbH, unterstützt Sie gern bei der Bewertung in und um Hameln. Als Dipl.-Sachverständiger (DIA) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten fasst er komplizierte Sachverhalte in Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie verständlich zusammen – immer neutral und unabhängig sowie in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWert2021).
BITTE BEACHTEN SIE:
Natürlich können Sie Ihre Immobilie in Hameln durch einen Immobilienmakler kostengünstig schätzen lassen, doch mit einem umfangreichen und exakten Verkehrswertgutachten erhalten Sie Klarheit.


Irrtümer rund um Verkehrswertgutachten: Wir aus Hameln räumen auf!
Irrtum 1 - Immobilienwert
Meine Immobilie ist genau wert, was der Markt bereit ist, hierfür zu zahlen.
Diese Meinung vertreten viele Makler gegenüber ihren Kunden. Dies ist auch grundsätzlich richtig, denn es handelt sich hierbei um eine freiwillige Vereinbarung von zwei Parteien (hier: Käufer und Verkäufer). Hinsichtlich eines Verkehrswerts nach § 194 BauGB ist dies jedoch ein Trugschluss, da ein Verkehrswert stets ohne Berücksichtigung von persönlichen Verhältnissen gebildet wird. Eine Preisbildung am Markt erfolgt jedoch rein subjektiv und damit eben unter Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse:
Ein potentieller Käufer ist bereit für ein Einfamilienhaus in einer ruhigen Sackgasse 200.000 € zu zahlen, ein anderer jedoch nur 150.000 €. Es liegt hier auf der Hand, dass sich der Verkäufer für den Interessenten entscheidet, der bereit ist, den höheren Preis für das Objekt zu zahlen. Aber ist das Einfamilienhaus deswegen auch so viel WERT?
Der eigentliche Verkehrswert bzw. Marktwert nach § 194 BauGB kann über oder unter einem Kaufpreis liegen, der unter subjektiven, teils emotionalen Gesichtspunkten unter den jeweiligen Parteien ausgehandelt wird.
Irrtum 2 - Makler kennen den Wert
Mein Makler oder mein Bänker kennen den Wert meiner Immobilie! Hier brauche ich kein teures Gutachten eines Sachverständigen!
Dies ist leider ein sehr verbreiteter Irrtum. Weder Makler noch Bänker haben i. d. R. eine spezielle Fachausbildung, die notwendig ist, um den Verkehrswert einer Immobilie gem. § 194 BauGB fachgerecht zu erfassen. Makler stützen ihre Aussage auf ihre speziellen Marktkenntnisse. Und genau hier liegt auch das Problem. Im Rahmen ihrer Beratung erklären viele Makler, dass sie den Wert der Immobilie auf Grundlage aktueller Marktbedingungen ermitteln, um eine Grundlage für den Angebotspreis zu finden. Dies ist grundsätzlich auch richtig, wenn man beachtet, dass es sich in diesem Fall um eine freie Marktpreiseinschätzung handelt. Hierbei berücksichtigt ein Makler die aktuellen Mechanismen des lokalen Marktes und leitet hieraus einen angemessenen Angebotspreis ab. Es findet durchaus eine Bewertung statt. Jedoch hat diese Bewertung nichts mit einem ermittelten Verkehrswert gem. § 194 BauGB zu tun: In den meisten Fällen erfolgt durch einen Makler keine genaue Analyse des Objektes, was jedoch im Rahmen einer Verkehrswertermittlung regelmäßig der Fall ist. Stattdessen wird auf Datenbanken und ausschließlich dem jeweils aktuellen Grundstücksmarkt des Gutachterausschusses Bezug genommen. Diese Daten reichen für eine ganz grobe Markteinschätzung aus. Als eine seriöse Grundlage für die Entwicklung eines professionellen und marktgerechten Verkehrswerts nach § 194 BauGB ist dies selbstverständlich unzureichend. Vereinfacht kann man daher sagen:
Makler ermitteln einen marktgerechten Angebots- bzw. Kaufpreis, Sachverständige ermitteln einen Verkehrswert gem. § 194 BauGB (welcher unabhängig von persönlichen Verhältnissen entsteht und eine Allgemeingültigkeit hat).
Irrtum 3 - Online Bewertungstools
Bewertungstools im Internet geben mir den richtigen Verkaufspreis an.
Die überwiegenden Bewertungstools im Internet basieren lediglich auf der Gegenüberstellung von Vergleichspreisen. Dies ist nur solange sachgerecht, solange der Markt nicht nachverhandelt und der jeweilige Wert des Immobilientyps in diesem Verfahren, dem Vergleichsverfahren, vom Grundstücksamt ermittelt wird. Beide Bedingungen sind in den meisten Fällen nicht gegeben. Zu dem suggerieren viele Immobilienbörsen, dass die echte „Wertermittlung“ durchgeführt werden würde. Auch dies ist nicht der Fall, da die Eingangsdaten, die Gegenstand der „Wertermittlung“ sein sollen, leider sehr ungenau und nicht ausreichend sind.
Achtung! Darauf sollten Sie unbedingt achten!
Im Internet gibt es unterschiedliche kostengünstige Möglichkeiten zur Ermittlung des „echten Marktwertes“ einer Immobilie. Dabei reicht dem Anwender meist lediglich eine „grobe Einschätzung“ seiner Immobilie aus.
Doch Obacht: Diese Art der „Immobilienbewertung“ basiert auf fachlich ungenauen Daten. So „ermittelt“ einer dieser Anbieter seine „Immobilienwerte“ beispielsweise durch den Vergleich von Angebotspreisen seiner eigenen Datenbank. Diese Vorgehensweise, um Immobilien zu bewerten, kann nicht zu einem fachlich korrekten Ergebnis führen!
Die Immobilienbewertungen unseres Sachverständigen aus Hameln sind neutral – daher werden keine Kurz- oder Gefälligkeitsgutachten erstellt. Derartige Aufträge werden von uns abgelehnt.
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Mehr InformationenDie Gründe für eine Immobilienbewertung und die Erstellung eines Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB können sehr vielfältig sein:

Erbauseinandersetzungen,

Verkäufe,

Steuerrechtliche Anlässe,

Rechte und Belastungen, z. B. Erbbaurechte und Wohnungsrechte nach § 1093 BGB,

Einbringung des Grundstücks bzw. der Immobilie in eine neue Gesellschaft.